StuPa-Mailingliste geheim (2)
Inzwischen hat das Präsidium des Studierendenparlamentes begründet, warum es Ende Juli das zuvor öffentliche Archiv der Mailingliste des StuPa geschlossen hat:
Nach Kenntnis des StuPa-Präsidiums wurden die Mitglieder des Stupa-Verteiler NICHT davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre emails öffentlich einsehbar sind. Weiterhin ergab eine kurze Recherche, dass das Archiv bis definitiv vor 2 Jahren nicht öffentlich zugänglich war.
Unserer Einschätzung nach fällt die Speicherung von emails (und damit das StuPa-Archiv) in den Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung, welche als Grundrecht anerkannt ist und eine unverzichtbare Voraussetzung für ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen darstellt.
[... Es ist] ein Gebot des Datenschutzes die Veröffentlichung personenbezogener Daten (hier emails), welche scheinbar OHNE explizite Einwilligung der Betroffenen statt gefunden hatte, umgehend zu unterbinden.
(aus der Einladung zur StuPa-Sitzung am 2.9.08, pdf, ab S. 10)
Asta-Pressereferent Tamás Blénessy (Linke.SDS) verweist zudem darauf, dass über die Mailingliste Auskünfte zu finanziellen Ausgaben und personenbezogene Daten versandt wurden, ohne dass das offene Archiv bekannt war und die Betroffenen einer Veröffentlichung zugestimmt hätten.
StuPa-Mitglied Björn Ruberg (GAL) dagegen glaubt nicht, dass die Mitglieder der Mailingliste vom offenen Archiv nichts wussten:
Jedes Neumitglied der E-Mail Liste erhält eine Begrüßung mit Link auf die Listeninformationsseite. Dort findet man nicht nur ganz oben einen Hinweis auf das Archiv, sondern auch auf dessen Status. Zwischen angeblichen Unwissen und Wissen über das Archiv stand also nur ein einziger Klick. Offene Mailinglisten sind im Internet übrigens alles andere als eine Seltenheit.
(E-Mail an die StuPa-Liste, Link nicht mehr möglich)
Ebenso lässt Ruberg den Verweis auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung nicht gelten. Dessen Verletzung sei nicht ohne weiteres feststellbar, sondern müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden. So könne in manchen Fällen z.B. die Pressefreiheit wichtiger sein.
Juristisch könne diese Abwägung nur ein Richter machen, ohne Richter müsse man sich politisch entscheiden. Für die GAL und LUST überwiege bei der StuPa-Mailingliste das Recht der Potsdamer Studenten auf Information, daher müsse das Archiv wieder geöffnet werden.
Über die zukünftige Öffentlichkeit des Archivs soll nun auf der nächsten StuPa-Sitzung am Dienstag, den 2.9. diskutiert werden (18.30, Neues Palais, Haus 8, Raum 0.59).

