Satzung
Fachschaft
Geowissenschaften der Universität Potsdam
In Anlehnung an die Satzung der Studentenschaft der
Universität Potsdam gibt sich die Fachschaft Geowissenschaften folgende
Satzung:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Studenten der Universität Potsdam,
die im Grundstudium Geowissenschaften oder im Hauptstudium Geologie, Geophysik
oder Mineralogie als Hauptfach studieren, sind Mitglieder der “Fachschaft
Geowissenschaften“.
§ 2 Organe
(1) Die Organe der Fachschaft sind:
- die
Vollversammlung
- der
Fachschaftsrat
§ 3 Die
Fachschaftsvollversammlung
(1) Die Fachschaftsvollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der
Fachschaft.
(2) In der Fachschaftsvollversammlung haben nur
Fachschaftsmitglieder Sitz und
Stimme.
(3) Jährlich muss mindestens eine ordentliche
Fachschaftsvollversammlung stattfinden.
(4) Eine ordentliche Fachschaftsvollversammlung wird zu
aktuellem Anlass vom Fach-
schaftsrat einberufen und ist unabhängig von
der Teilnehmerzahl beschlussfähig.
(5) Eine außerordentliche Fachschaftsvollversammlung kann
auf Antrag von jedem Fach-
schaftsmitglied einberufen werden, ist jedoch nur
beschlussfähig bei einer Anwesen-
heit von 25% aller Fachschaftsmitglieder.
(6) Ordentliche Vollversammlungen müssen mindestens 14 Tage
vorher durch Aushang
angekündigt werden. Außerordentliche
Vollversammlungen mindestens 7 Tage vor-
her. Die
vorgesehene Tagesordnung wird mit der Ankündigung zur Vollversammlung
veröffentlicht.
§ 4 Der Fachschaftsrat
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähiges und ausführendes
Organ der Fachschaft und
ist an die vorgegebenen Richtlinien
und Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung
und an sein Gewissen gebunden.
(2) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind nur auf
Ankündigung und Einladung offen
für alle
Mitglieder der Fachschaft.
(3) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.
(4) Der Fachschaftsrat wird in der Regel einmal im Jahr am
Anfang des Wintersemesters
in einer
ordentlichen Fachschaftsvollversammlung in einer offenen Wahl gewählt.
(5) Die Wahlen für den Fachschaftsrat sind durch
Personenwahl festgelegt. Es wird an-
gestrebt, die
Wahlvorschläge für den Fachschaftsrat mit Vertretern aus möglichst
vielen Semestern
und allen Vertiefungsrichtungen zu stellen. Über jeden Kandidaten
wird einzeln
abgestimmt. Bei einfacher Mehrheit ist er gewählt.
(6) Auf einer Fachschaftsvollversammlung kann der
Fachschaftsrat oder einzelne Mit-
glieder mit einfacher Mehrheit durch ein konstruktives
Misstrauensvotum abgewählt
werden.
(7) Der Fachschaftsrat verteilt alle Kompetenzbereiche
intern.
(8) Die Protokolle der Sitzungen des Fachschaftsrates sind
für alle Fachschaftsmitglieder
frei zugänglich.
Über die Verwendung der Finanzen besteht Rechenschaftspflicht.
(9) Der Fachschaftsrat ist bei Anwesenheit
von 50% der Mitglieder des Fachschaftsrates beschlussfähig.
§ 5 Aufgaben
(1) Zu den Aufgaben der Fachschaft gehören:
- Unterstützung
in Studienangelegenheiten
- Mitgestaltung
der Studienordnung und der Prüfungsordnung
- Zusammenarbeit
mit dem Fachbereich bei Problemen in Lehre und Forschung
- Zusammenarbeit
mit weiteren Fachschaften der Universität Potsdam
- sonstige
Aufgaben innerhalb der Fachschaft
§ 6 Satzungsänderungen
(1) Die Änderung der Satzung kann erfolgen, wenn 2/3 der bei
einer Vollversammlung
Anwesenden der Satzungsänderung zustimmen.
§ 7 Finanzen
(1) Über die Verwendung der Mittel für die Fachschaft aus
dem Haushaltsplan der
Studentenschaft
ist ein Plan zu Beginn des Haushaltsjahres zu beschließen.
(2) Über die Verwendung ist Nachweis zu
führen.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die
Fachschaftsvollversammlung in
Kraft.
Potsdam, 19. Januar 2005